Rechtsprechung
BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- erbfall.eu
Grundstückswertermittlung für den Pflichtteilsergänzungsanspruch | Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2303, 2325, 2330, 2333; ZP0 § 416
Zur Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs - Rechtsfehlerfreie Feststellung des Wertes eines von einem Erblasser im Wege der Schenkung übertragenen Hausgrundstückes - Anspruch auf Pflichtteilsergänzung - Wirksame Entziehung des Pflichtteils - Vorliegen eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2325
Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer Grundstücksübertragung; Bewertung einer gemischten Schenkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Pflichtteilsergänzung trotz Entziehung des Pflichtteils durch die Erblasserin; Beweislast; Anstandsschenkung; Wertermittlung des Grundstücks
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 705
- FamRZ 1997, 416 (Ls.)
- WM 1996, 684
- ZEV 1996, 188
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Der Rückgriff des BerGer. auf diesen Wert steht in mehrfacher Hinsicht nicht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 118, 49 = NJW 1992, 2887 = LM H. 2/1999 § 2325 BGB Nr. 26; BGHZ 125, 395 = NJW 1994, 1791 = LM H. 10/1994 § 2325 BGB Nr. 27).Nur den so ermittelten Restwert des Grundeigentums hat die Erblasserin im Zeitpunkt der Schenkung aus ihrem Vermögen ausgegliedert (vgl. BGHZ 125, 395 (397) = NJW 1994, 1791 = LM H. 10/1994 § 2325 BGB Nr. 27); dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Todestag der Erblasserin umzurechnen.
- BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82
Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Die Annahme einer sog. Anstandsschenkung (vgl. Senat, NJW 1984, 2939 = LM § 2330 BGB Nr. 5 unter 11, 2) kam im vorliegenden Falle schon mit Rücksicht auf den Wert des Grundstücks und die Tatsache, daß es sich bei ihm um den wesentlichen Teil des Vermögens der Erblasserin handelte, nicht in Betracht.Das BerGer. hat insoweit die anzulegenden Maßstäbe unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung (NJW 1984, 2939 = LM § 2330 BGB Nr. 5 unter II, 3, 4; NJW 1986, 1926 = LM § 534 BGB Nr. 3 = FamRZ 1986, 1079) zutreffend aufgezeigt; seine Wertung berücksichtigt sie und hält sich in ihrem Rahmen.
- BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91
Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Der Rückgriff des BerGer. auf diesen Wert steht in mehrfacher Hinsicht nicht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 118, 49 = NJW 1992, 2887 = LM H. 2/1999 § 2325 BGB Nr. 26; BGHZ 125, 395 = NJW 1994, 1791 = LM H. 10/1994 § 2325 BGB Nr. 27).Das gilt unabhängig davon, ob der Schenker sich Nießbrauch vorbehält oder ob dieser wie eine Gegenleistung des Beschenkten oder eine Auflage an ihn formuliert ist (BGHZ 118, 49 (51) = NJW 1992, 2887 = LM H. 2/1993 § 2325 BGB Nr. 26).
- BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 338/87
Erfüllung der Ehegattenunterhaltspflicht durch Mitarbeit im Betrieb des anderen …
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Solche Beweisschwierigkeiten des Pflichtteilsberechtigten bergen die Gefahr, daß der Erblasser und sein Vertragspartner den Rechtsfolgen des § 2325 BGB dadurch zu entgehen versuchen könnten, daß in der Vergangenheit unentgeltlich gewährte Leistungen im Rahmen des für den Anspruch aus § 2325 BGB maßgeblichen Vertrages nachträglich zu "Gegenleistungen" erklärt werden (vgl. Senat, NJW-RR 1989, 706 = LM § 2325 BGB Nr. 23).In solchen Fällen ist den Beweisschwierigkeiten dadurch Rechnung zu tragen, daß es zunächst Sache des über die erforderlichen Kenntnisse verfügenden Anspruchsgegners ist, die für die Begründung der Gegenleistung maßgeblichen Tatsachen im Wege des substantiierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vorzutragen (vgl. Senat, NJW-RR 1989, 706 = LM § 2325 BGB Nr. 23 unter 3 a.E.; vgl. auch BGHZ 86, 23 (29) = NJW 1983, 687 = LM § 840 ZPO Nr. 10a; BGHZ 100, 190 (195) = NJW 1987, 2008 = LM § 823 (Be) BGB Nr. 29).
- BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84
Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete …
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Das BerGer. hat insoweit die anzulegenden Maßstäbe unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung (NJW 1984, 2939 = LM § 2330 BGB Nr. 5 unter II, 3, 4; NJW 1986, 1926 = LM § 534 BGB Nr. 3 = FamRZ 1986, 1079) zutreffend aufgezeigt; seine Wertung berücksichtigt sie und hält sich in ihrem Rahmen. - BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den …
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
In solchen Fällen ist den Beweisschwierigkeiten dadurch Rechnung zu tragen, daß es zunächst Sache des über die erforderlichen Kenntnisse verfügenden Anspruchsgegners ist, die für die Begründung der Gegenleistung maßgeblichen Tatsachen im Wege des substantiierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vorzutragen (vgl. Senat, NJW-RR 1989, 706 = LM § 2325 BGB Nr. 23 unter 3 a.E.; vgl. auch BGHZ 86, 23 (29) = NJW 1983, 687 = LM § 840 ZPO Nr. 10a; BGHZ 100, 190 (195) = NJW 1987, 2008 = LM § 823 (Be) BGB Nr. 29). - BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87
Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des …
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Diese rechtlich mögliche Auslegung (vgl. BGHZ 107, 156 (160) = NJW 1989, 2122 = LM § 530 BGB Nr. 11) durch das BerGer. zieht auch die Revision nicht in Zweifel. - BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74
Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Maßgeblicher Stichtag für den Wert bei Vollzug der Schenkung ist der Tag der Umschreibung im Grundbuch (BGHZ 65, 75 (76) = NJW 1975, 1831 = LM § 2325 BGB Nr. 12/13). - BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81
Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
In solchen Fällen ist den Beweisschwierigkeiten dadurch Rechnung zu tragen, daß es zunächst Sache des über die erforderlichen Kenntnisse verfügenden Anspruchsgegners ist, die für die Begründung der Gegenleistung maßgeblichen Tatsachen im Wege des substantiierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vorzutragen (vgl. Senat, NJW-RR 1989, 706 = LM § 2325 BGB Nr. 23 unter 3 a.E.; vgl. auch BGHZ 86, 23 (29) = NJW 1983, 687 = LM § 840 ZPO Nr. 10a; BGHZ 100, 190 (195) = NJW 1987, 2008 = LM § 823 (Be) BGB Nr. 29). - BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88
Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung
Auszug aus BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Aber auch die von der Revision herangezogene Vermutung besteht nur im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien, nicht gegenüber Dritten (BGHZ 109, 240 (245) = NJW 1990, 716 = LM § 9 (Bl) AGBG Nr. 27); Vertragsparteien aber sind die Erblasserin und der Bekl., nicht die Kl.
- BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15
Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits …
Der vorbehaltene Nießbrauch ist mit dem kapitalisierten Wert der hieraus zu ziehenden Nutzungen anzusetzen (Senatsurteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94, ZEV 1996, 186 unter 3 c). - BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04
Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines …
Ist dagegen der Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls der maßgebliche Wert, kommt ein Abzug nicht mehr in Betracht; in diesem Zeitpunkt ist das Wohnungsrecht nicht mehr werthaltig, es ist erloschen (vgl. BGHZ 118, 49 ff.; 125, 395, 397, 399; Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - IV ZR 254/88 - WM 1990, 1637 unter I 1; 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94 - NJW-RR 1996, 705 unter 3 b und c;… Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 aaO;… vgl. ferner MünchKomm/Lange, aaO § 2325 Rdn. 23 f., 31 ff., 34 m.w.N. auch zu den kritischen Stimmen in der Literatur). - BGH, 14.03.2018 - IV ZR 170/16
Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich Finanzierungsleistungen für ein …
Nachdem die Beklagte, die insoweit eine sekundäre Darlegungslast zur Entgeltlichkeit der Zuwendung trifft (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94, NJW-RR 1996, 705 unter 2 b bb [juris Rn. 20]), vorgetragen hat, die Zahlungen auf das Darlehen hätten der Sicherung der gemeinschaftlichen Ehewohnung gedient, ist zu prüfen, ob die Leistung etwa unterhaltsrechtlich geschuldet war oder ob ihr eine durch sie ganz oder teilweise vergütete, konkrete Gegenleistung gegenübersteht oder nicht (…vgl. Senatsurteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167 unter II 3 [juris Rn. 27]).
- OLG Koblenz, 13.07.2006 - 7 U 1801/05
Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen einer vom Erblasser an den überlebenden …
Das Landgericht hat nämlich übersehen, dass für den insoweit anzustellenden Wertvergleich der Wert im Zeitpunkt der Zuwendung zunächst unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwundes auf die Wertverhältnisse zur Zeit des Erbfalls umzurechnen ist (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705;… auch MK-Lange, 4. Aufl., § 2325, Rdn. 34 i.V.m. Rdn. 35 mit vielen w.N.).Dementsprechend hat der BGH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auch gerade an Fällen entwickelt, in denen es um Grundstücksübertragungen ging (BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705).
Maßgebender Stichtag für den Wert im Zeitpunkt der Schenkung ist deren Vollzug; das ist bei der Übertragung von Grundstücken der Tag der Umschreibung im Grundbuch (BGH NJW-RR 1996, 705; BGHZ 125, 395).
Dann aber bleibt der Wert der vorbehaltenen Pachtnutzung, selbst wenn es sich insoweit um ein verbundenes Geschäft gehandelt haben sollte, unberücksichtigt, weil sie mit dem Tod des Erblassers erloschen ist (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 705 und FamRZ 2003, 1552; auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1236;… MK-Lange, a.a.O, § 2325, Rdn. 34;… Bamberger/Roth, BGB, 1. Aufl., § 2325, Rdn. 24;… Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2325, Rdn. 20).
- OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von …
Nach der Rechtsprechung (s. dazu BGH NJW-RR 1996, 705, 707) ist zur Ermittlung des maßgeblichen Zeitpunktes nach § 2325 Abs. 2 BGB der Wert des Objektes im Zeitpunkt des Erbfalles dem auf den Erbfallzeitpunkt inflationsbereinigten Wert des Objektes zum Zeitpunkt der Schenkung ohne Berücksichtigung des vorbehaltenen Nutzungsrechtes gegenüberzustellen. - OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung
Der vorbehaltene Nießbrauch ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem kapitalisierten Wert der hieraus zu ziehenden Nutzungen in Ansatz zu bringen (BGH NJW-RR 1996, 705 m. w. N.). - OLG München, 31.07.2019 - 7 U 3222/18
Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Die Beklagte muss demnach die für die fehlende Unentgeltlichkeit maßgeblichen Tatsachen im Wege des substanziierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vortragen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.1996 - IV ZR 214/94, Rdnr. 20). - LG Bonn, 13.04.2018 - 1 O 218/11
Niederstwertprinzip, Pflichtteilsrecht
Ergibt sich so, dass der Grundstückswert zum Zeitpunkt des Erbfalls wegen inzwischen gesunkener Preise maßgeblich ist, bleibt der Nießbrauch stets unberücksichtigt, da er zu diesem Zeitpunkt erloschen ist und deshalb den Wert nicht mehr mindern kann (BGH 125, 395; BGH ZEV 2003, 416; NJW-RR 1996, 705; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1236; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1789).Das OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734 hat für den Fall des Todes des Erblassers kurz nach der Schenkung entschieden, dass dann der kapitalisierte Wert des Nutzungsrechts den Grundstückswert unverhältnismäßig mindern würde und deshalb (abweichend von BGH NJW-RR 1996, 705) nicht in Abzug zu bringen ist.
Für den anzustellenden Wertvergleich ist der Wert im Zeitpunkt der Zuwendung zunächst unter Berücksichtigung des Kaufpreisschwundes auf die Wertverhältnisse zur Zeit des Erbfalls umzurechnen ist (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705;… auch MüKo/Lange, 4. Aufl., § 2325, Rn. 34 i.V.m. Rn. 35 m.w.N.).
Dementsprechend hat der BGH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auch gerade an Fällen entwickelt, in denen es um Grundstücksübertragungen ging (BGHZ 118, 49; BGHZ 125, 395; NJW-RR 1996, 705).
Nach der Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1996, 705, 707; BGH NJW-RR 2006, 877) ist zur Ermittlung des maßgeblichen Zeitpunktes nach § 2325 Abs. 2 BGB der Wert des Objektes im Zeitpunkt des Erbfalles dem auf den Erbfallzeitpunkt inflationsbereinigten Wert des Objektes zum Zeitpunkt der Schenkung ohne Berücksichtigung des vorbehaltenen Nutzungsrechtes gegenüberzustellen.
- BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01
Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR
Obwohl der Kläger grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für eine der Pflichtteilsergänzung unterliegende Schenkung trägt, hat die an dem Rechtsgeschäft unmittelbar beteiligte Beklagte zunächst die seinerzeit für die Bewertung maßgebenden Vorstellungen der Beteiligten vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94 - ZEV 1996, 186 unter 2 b bb m.w.N.). - OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zuwendungen eines Ehegatten für eine angemessene …
In solchen Fällen ist den Beweisschwierigkeiten dadurch Rechnung zu tragen, dass es zunächst Sache des über die erforderlichen Kenntnisse verfügenden Anspruchsgegner ist, die für die Begründung der Gegenleistung maßgeblichen Tatsachen im Wege des substantiierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vorzutragen (BGH NJW-RR 1996, 705, 706;… Baumgärtel/Laumen/Prütting/Schmitz, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., § 2325 Rn. 4 u. 5). - OLG Saarbrücken, 15.11.2023 - 5 U 35/23
Umfang des bestehenden Pflichtteils grundsätzlich in der Hälfte des Wertes des …
- OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13
Pflichtteilsergänzung: Voraussetzung für das Vorliegen einer unbenannten …
- LG Neuruppin, 05.05.2017 - 5 O 265/15
Pflichtteilsrecht: Berücksichtigung der Kosten der Testamentseröffnung und der …
- OLG Saarbrücken, 24.07.2019 - 5 U 95/18
Pflichtteilsergänzungsanspruch - Erblasserschenkung durch Erlass …
- OLG Saarbrücken, 12.02.2020 - 5 U 59/19
Zur Fortwirkung eines "gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzichts", mit …
- OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung …
- BGH, 16.07.2003 - IV ZR 73/03
Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht
- OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung …
- OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 162/21
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Vorliegen einer den Lauf der Zehnjahresfirst …
- LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14
Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen; …
- OLG Oldenburg, 30.08.2006 - 5 U 154/05
Pflichtteilsberechnung anhand von Bestand und Wert des Nachlasses im Zeitpunkt …
- OLG Brandenburg, 08.04.1997 - 10 U 25/96
Ermittlung des Wertes eines Grundstücks; Schenkung eines Grundstücks; Bemessung …
- OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
- OLG Koblenz, 06.03.2006 - 6 W 114/06
Pflichtteilsergänzungsansprüche bei gemischten Schenkungen
- LG Osnabrück, 28.05.2003 - 10 O 1166/02
Anspruch auf Zurechnung eines Darlehensanspruches zu einem Nachlass i.R.d. …
- LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09
Pflichtteilsergänzungsklage: Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten; Verteilung der …
- OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04
Zum Umfang der unentgeltlichen Leitsungserbringung bei gemischter Schenkung; …
- OLG München, 13.08.2003 - 21 U 1639/03
Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Abschluss …
Rechtsprechung
BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2079, 2270, 2281
Zur Wechselbezüglichkeit in einem gemeinschaftlichen Testament - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament; Gegenseitiger Verzicht auf einen Erbanspruch als Anhaltspunkt für die Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament; Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments; ...
- rechtsportal.de
BGB § 2079, § 2270 Abs. 1, § 2281
Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempten - 5 VI 608/94
- LG Kempten, 14.08.1995 - 4 T 1105/95
- BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Papierfundstellen
- FGPrax 1996, 150
- FamRZ 1996, 1040
- FamRZ 1996, 1041
- Rpfleger 1996, 347
- ZEV 1996, 188
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (14)
- BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
b) Das Landgericht hat zwar zutreffend erkannt, daß das gemeinschaftliche Testament vom 28.9.1981 keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit der darin getroffenen Verfügungen enthält, so daß diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln ist (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 176).aa) Letztwillige Verfügungen, die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen haben, sind gemäß § 2270 Abs. 1 BGB wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLGZ 1991, 173, 176).
Auch wenn das Landgericht der späteren Äußerung des Erblassers vor dem Notar zur Wechselbezüglichkeit der Verfügungen keine Bedeutung beimessen mußte (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 177), so hätte es unter diesen Umständen doch die allgemeine Lebenserfahrung in seine Überlegungen einbeziehen müssen, daß ein Elternteil die Erbeinsetzung eines Kindes im Regelfall nicht von der Erbeinsetzung eben dieses Kindes durch den anderen Elternteil abhängig machen will.
Diese Auslegung hat der Senat nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1991, 173, 176).
- BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Daher ist über die Frage der Wechselbezüglichkeit nach freiem richterlichen Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BayObLG FamRZ 1986, 392, 394 f.).Die verbleibenden Zweifel gehen zu Lasten des Beteiligten zu 1, da dieser sein Erbrecht auf die Wechselbezüglichkeit stützt (BayObLG FamRZ 1986, 392, 395).
- BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Dieses entspricht, da der Beteiligte zu 1 die Stellung eines Alleinerben erstrebt hat, dem Wert des Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO ) abzüglich der Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche, auch solcher des Beteiligten zu 1 selbst (BayObLGZ 1993, 115, 117 m.w.N.).
- BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Aus dem Umstand allein, daß sich die Eheleute der Form eines gemeinschaftlichen Testaments bedient haben, kann nicht schon auf eine Wechselbezüglichkeit der darin enthaltenen Verfügungen geschlossen werden (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1410;… Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2270 Rn. 13). - BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85
Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Denn es ist nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen, daß ein Elternteil die Kinder nur deshalb im Testament bedenkt, weil dies auch der andere tut (BayObLG Rpfleger 1985, 445). - BayObLG, 28.04.1992 - 1Z BR 17/92
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zur Alleinerbin durch …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Diese Zurückweisung war verfahrensrechtlich überflüssig und im übrigen auch unzweckmäßig (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1223, 1225). - BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90
Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Es hat aber wesentliche Umstände (vgl. BayObLG aaO und die allgemeine Lebenserfahrung (BayObLG FamRZ 1991, 1232, 1234 und BayObLGZ 1982, 474, 477) nicht berücksichtigt. - OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93
Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Jedoch ist anerkannt, daß es als Anzeichen für eine Wechselbezüglichkeit gewertet werden kann, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament gleichlautende Verfügungen, sei es auch nur zugunsten eines Dritten, getroffen werden (BayObLGZ 1964, 95, 100; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210 ,1211). - BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
Entscheidend für die Einschränkung der Anfechtung nach dieser Vorschrift ist nämlich nicht, was der Anfechtende in seiner Anfechtungserklärung erklärt hat, sondern was er oder die Ehegatten (vgl. OLG Hamm NJW 1972, 1088, 1089 und Rpfleger 1978, 179) im Zeitpunkt der Testamentserrichtung gewollt haben oder, wenn sie die tatsächliche Entwicklung bedacht hätten, gewollt hätten (vgl. BayObLGZ 1989, 116, 119). - BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR …
Auszug aus BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95
c) Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat den Sachverhalt selbständig würdigen und das gemeinschaftliche Testament vom 28.9.1981 hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der darin getroffenen Verfügungen selbst auslegen (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 87;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 48 und 59 m.w.N.). - BayObLG, 07.01.1991 - BReg. 1a Z 68/89
Kein Widerruf der Schlusserbeneinsetzung durch Wiederholung der gegenseitigen …
- BayObLG, 31.12.1982 - BReg. 1 Z 98/82
- OLG Hamm, 04.02.1972 - 15 W 18/72
- RG, 22.06.1916 - IV 88/16
Gegenseitige Abhängigkeit letztwilliger Verfügungen.
- BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben
Dafür hat sich das Landgericht auf die allgemeine Lebenserfahrung berufen, daß ein Elternteil das gemeinsame Kind im Testament nicht nur deshalb bedenke, weil dies auch der andere tut (BayObLG FamRZ 1986, 392, 394; 1996, 1040 = ZEV 1996, 188 m. Anm. Kössinger;… MünchKomm/Musielak, BGB 3. Aufl. § 2270 Rdn. 12). - OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16
Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament
Allein der Umstand, dass die Kinder des Erblassers zu Schlusserben nach dem Tod des Letztversterbenden bestimmt wurden, lässt den Schluss auf eine Wechselbezüglichkeit nicht zu (vgl. BayObLG, ZEV 1996, 188), denn Motiv für die Erbeinsetzung leiblicher Kinder ist in der Regel die eigene enge Verbundenheit mit diesen und nicht die Erbeinsetzung durch den anderen Ehegatten. - OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10
Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung
Das betrifft das Verhältnis der einen Schlusserbeinsetzung zur anderen Schlusserbeinsetzung und erlangt insbesondere Bedeutung, wenn die Erbeinsetzung der Kinder nicht mit einer gegenseitigen Erbeinsetzung der Eheleute verknüpft ist (vgl. BayObLG ZEV 1996, 188).
- OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14
Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament
Zunächst weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, dass jedenfalls nach bisheriger überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Rahmen der Auslegung alleine der Umstand, dass gemeinsame Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten bestimmt werden, den Schluss auf eine Wechselbezüglichkeit nicht zulasse, da Motiv für die Einsetzung gemeinsamer Kinder in der Regel die eigene enge Verbundenheit mit diesen und nicht die Erbeinsetzung der Kinder durch den anderen Ehegatten sei (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 04.03.1996, Az. 1Z BR 160/95, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 21.09.2000 - 15 W 272/00
Erforderlichkeit der Vorlage eines Erbscheins trotz Vorliegens eines öffentlichen …
Umgekehrt kann nicht schon aus dem Umstand allein, daß sich die Eheleute der Form eines gemeinschaftlichen Testaments bedient haben, auf eine Wechselbezüglichkeit der darin enthaltenen Verfügungen geschlossen werden (…BGH a.a.O.; BayObLG ZEV 1996, 188, 189).Insoweit handelt es sich aber gerade nicht um einen Anwendungsfall der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB, vielmehr kann sich die Wechselbezüglichkeit in einem solchen Fall nur aus der individuellen Auslegung des Testaments ergeben (BayObLG ZEV 1996, 188, 189).
In der Regel wird vielmehr davon auszugehen sein, daß jeder Elternteil unabhängig von der Verfügung des anderen will, daß seine Kinder seine Erben werden (BayObLG Rpfleger 1985, 445; ZEV 1996, 188, 189).
- OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04
Auslegung eines Testamentes: Verfügung des Überlebenden einer fortgesetzten …
aa) Hierfür spricht zunächst, dass die Eltern der Parteien die Klägerin durch gleichlautende Verfügungen mit einem Anspruch gegen die Beklagte auf Ausgleichszahlung bedacht haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736;… Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).bb) Zudem kommt in dem Testament der Wunsch der Eltern nach einer bestimmten Verteilung des Nachlasses unter ihren Kindern zum Ausdruck (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1042).
- OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15
Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament - Keine Grundbuchberichtigung auf …
Umgekehrt kann nicht schon aus dem Umstand allein, dass sich die Eheleute der Form eines gemeinschaftlichen Testaments bedient haben, auf eine Wechselbezüglichkeit der getroffenen Verfügungen geschlossen werden (…BGH a. a. O.; BayObLG ZEV 1996, 188/189). - KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15
Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen / Bindungswirkung / …
Für den vorliegenden und in der Praxis häufigen Fall des Berliner Testaments (§ 2269 BGB) kann nicht ohne weitere Hinweise davon ausgegangen werden, dass jeder Ehegatte die gemeinsamen Kinder deswegen als Schlusserben (also Erben des überlebenden Ehegatten) einsetzt, weil der andere genauso verfährt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1040; 1986, 392;… Weidlich in Palandt, BGB, 75. Aufl., § 2270 Rdn. 5;… Firsching/Graf, Nachlassrecht, 10. Aufl., X, Rdn. 1.194). - KG, 17.02.2021 - 6 W 1071/20
Wechselbezügliche Verfügungen bei alleiniger Erbeinsetzung gemeinsamer Tochter
Die sprachliche Zusammenfassung als einheitliche Verfügung und Verwendung der Formulierungen "unsere gemeinsame Tochter" und "unseres gemeinsamen Vermögens oder des jeweiligen Vermögensanteils" reichen für die Feststellung der erforderlichen Abhängigkeit aber nicht aus (vgl. KG…, Beschluss vom 10.7.2018 - 6 W 35/18, ErbR 2019, 50-52, Rn. 14;… Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14; OLG München…, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08, - ErbR 2009, 259-263, Rn. 99;BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1041, Rn. 14;… Kappler a.a.O. Rn. 5;… Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage, § 2270 Rn. 26 m.w.N.).Demgegenüber gibt es einen solchen inneren Zusammenhang der wechselseitigen Verfügungen in der Regel nicht, wenn jeder Ehegatte direkt das gemeinsame Kind zu seinem Erben bestimmt, solange keine sonstigen Tatsachen vorhanden sind, aus denen geschlossen werden könnte, dass der eine Ehegatte gerade deshalb das gemeinsame Kind zu seinem Erben bestimmt hat, weil auch der andere Ehegatte entsprechend verfügt hat; vielmehr liegt die Annahme nahe, dass jeder Elternteil auf jeden Fall und unabhängig von der Verfügung des anderen erreichen will, dass das Kind sein Erbe wird (BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1040-42, LS 1 und Rn. 15 f.;… Palandt-Weidlich a.a.O. Rn. 5;… Kappler a.a.O. Rn. 5;… Horn in Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Auflage, § 20 Rn. 37 S. 306).
- OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 20 W 293/04
Erbrecht: Voraussetzungen einer wechselbezüglichen Verfügung
Allein der Umstand, dass die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben nach der Erblasserin bzw. zu Miterben nach dem Tod des Ehegatten bestimmt wurden, lässt den Schluss auf eine Wechselbezüglichkeit nicht zu (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1040 f), denn Motiv für die Erbeinsetzung leiblicher Kinder ist in der Regel die eigene enge Verbundenheit mit diesen und nicht die Erbeinsetzung durch den anderen Ehegatten. - OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen
- KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der Einsetzung …
- BayObLG, 28.09.2001 - 1Z BR 6/01
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbeneinsetzung
- OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 8 W 361/21
Auslegung einer "einseitig letztwilligen" Schlusserbeinsetzung in einem …
- OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98